Die Tier- und Umweltschutzorganisation Scooby hat insgesamt acht Halter, die
sich nicht um ihre Hunde kümmern, angezeigt. Die Strafanzeigen sind bei den
entsprechenden Behörden von Kastilien und Leon, Valladolid und Salamanca gestellt
worden. Dabei handelt es sich um die Orte, von denen die Tiere ursprünglich
stammen.
Der Grund für diese Anzeigen ist immer derselbe: Wir wissen
nicht, was wir mit den Hunden anstellen sollen. Obwohl die jeweiligen Besitzer
offensichtlich kein Interesse mehr an ihren Tieren haben, befinden sich die
Hunde – juristisch gesehen – immer noch in ihrem Besitz.
Bis die Eigentumsverhältnisse endgültig geklärt sind, können
wir den Tieren keine neue Chance verschaffen, indem wir sie weitervermitteln.
Gehören uns die Hunde oder nicht?
Schließlich waren wir erfolgreich und einige der Eigentümer
sind verurteilt worden. Die Prozesse sind langwierig, bedeuten viel Arbeit für
uns und laufen häufig ins Leere. Obwohl viel Zeit verstreicht, vergisst Scooby die Tiere nicht und kämpft weiter
für sie.
Bis jetzt also haben wir drei Behördenentscheidungen
errungen: Bei dem ersten Tier handelt es sich um einen Stafford-Mix aus dem
Heim in Valladolid. Der Eigentümer stellte die Zahlungen für die Unterbringung
seines Tieres ein. Immer wieder versuchten wir, mit ihm Kontakt aufzunehmen,
aber es gelang uns nicht, ihn zu erreichen. Nachdem wir Anzeige erstattet
hatten, stellte das Gericht fest, dass „es sich bei dem Vorgang um die Nichterfüllung
eines privatwirtschaftlichen Vertrages zwischen Einzelpersonen handelt“, woraus
geschlossen werden könne, dass „es sich nicht um Vernachlässigung eines Tieres“
handele. … Wir fragen uns, wenn das „Vergessen“ eines Hundes im Tierheim seit
Oktober 2012 keine Vernachlässigung ist, was ist dann Vernachlässigung?
Bei einem anderen Fall geht es um einen Husky, dessen
Eigentümer im Februar 2012 das Interesse an seinem Tier verlor. Nach dem
Gerichtsverfahren versuchten wir, ihn zu finden, aber er wollte sich nicht um
seinen Hund kümmern. Daraufhin erstatteten wir Anzeige bei der Polizei.
Schließlich wurde der Hundehalter zu eine Geldstrafe von 1503 € verurteilt, was
aber auch keine wirkliche Lösung war. In wessen Besitz befand sich das Tier? Nachdem
wir die Behörden informiert hatten, wurde uns schließlich gestattet, den Hund
unter unserem Namen zu registrieren. Diese Angelegenheit immerhin ist erledigt.
Im dritten Fall warten wir noch auf eine genauere Antwort
der Behörde. Uns wurde mitgeteilt, dass das Disziplinarverfahren mit „der Verhängung einer Strafe aufgrund der
Vernachlässigung des Tieres“ abgeschlossen worden seien, deren Durchsetzung
jedoch den städtischen Organen obliege. In der Zwischenzeit bleibt der Hund bei
uns.
Seit mehr als einem Jahr verfolgen wir die Anzeigen und
mittlerweile zeigen sich erste Erfolge. Uns ist bewusst, dass die Gerichte
überlastet sind; dennoch haben viele Tiere kostbare Zeit verloren, die sie in
Familien, die sei wirklich lieben, hätten verbringen können. Also drängen wir
die Behörden weiterhin, mit uns zusammen zu arbeiten, um den verlassenen Hunden
ein artgerechtes und glückliches Leben zu ermöglichen.