3/20/2014

Strafanzeigen




Die Tier- und Umweltschutzorganisation Scooby hat insgesamt acht Halter, die sich nicht um ihre Hunde kümmern, angezeigt. Die Strafanzeigen sind bei den entsprechenden Behörden von Kastilien und Leon, Valladolid und Salamanca gestellt worden. Dabei handelt es sich um die Orte, von denen die Tiere ursprünglich stammen.
Der Grund für diese Anzeigen ist immer derselbe: Wir wissen nicht, was wir mit den Hunden anstellen sollen. Obwohl die jeweiligen Besitzer offensichtlich kein Interesse mehr an ihren Tieren haben, befinden sich die Hunde – juristisch gesehen – immer noch in ihrem Besitz.
Bis die Eigentumsverhältnisse endgültig geklärt sind, können wir den Tieren keine neue Chance verschaffen, indem wir sie weitervermitteln. Gehören uns die Hunde oder nicht?
Schließlich waren wir erfolgreich und einige der Eigentümer sind verurteilt worden. Die Prozesse sind langwierig, bedeuten viel Arbeit für uns und laufen häufig ins Leere. Obwohl viel Zeit verstreicht, vergisst Scooby die Tiere nicht und kämpft weiter für sie.
Bis jetzt also haben wir drei Behördenentscheidungen errungen: Bei dem ersten Tier handelt es sich um einen Stafford-Mix aus dem Heim in Valladolid. Der Eigentümer stellte die Zahlungen für die Unterbringung seines Tieres ein. Immer wieder versuchten wir, mit ihm Kontakt aufzunehmen, aber es gelang uns nicht, ihn zu erreichen. Nachdem wir Anzeige erstattet hatten, stellte das Gericht fest, dass „es sich bei dem Vorgang um die Nichterfüllung eines privatwirtschaftlichen Vertrages zwischen Einzelpersonen handelt“, woraus geschlossen werden könne, dass „es sich nicht um Vernachlässigung eines Tieres“ handele. … Wir fragen uns, wenn das „Vergessen“ eines Hundes im Tierheim seit Oktober 2012 keine Vernachlässigung ist, was ist dann Vernachlässigung?
Bei einem anderen Fall geht es um einen Husky, dessen Eigentümer im Februar 2012 das Interesse an seinem Tier verlor. Nach dem Gerichtsverfahren versuchten wir, ihn zu finden, aber er wollte sich nicht um seinen Hund kümmern. Daraufhin erstatteten wir Anzeige bei der Polizei. Schließlich wurde der Hundehalter zu eine Geldstrafe von 1503 € verurteilt, was aber auch keine wirkliche Lösung war. In wessen Besitz befand sich das Tier? Nachdem wir die Behörden informiert hatten, wurde uns schließlich gestattet, den Hund unter unserem Namen zu registrieren. Diese Angelegenheit immerhin ist erledigt.
Im dritten Fall warten wir noch auf eine genauere Antwort der Behörde. Uns wurde mitgeteilt, dass das Disziplinarverfahren mit  „der Verhängung einer Strafe aufgrund der Vernachlässigung des Tieres“ abgeschlossen worden seien, deren Durchsetzung jedoch den städtischen Organen obliege. In der Zwischenzeit bleibt der Hund bei uns.
Seit mehr als einem Jahr verfolgen wir die Anzeigen und mittlerweile zeigen sich erste Erfolge. Uns ist bewusst, dass die Gerichte überlastet sind; dennoch haben viele Tiere kostbare Zeit verloren, die sie in Familien, die sei wirklich lieben, hätten verbringen können. Also drängen wir die Behörden weiterhin, mit uns zusammen zu arbeiten, um den verlassenen Hunden ein artgerechtes und glückliches Leben zu ermöglichen.